Nur streuen reicht nicht, auch Schnee räumen muss erledigt werden!
Bei Schnee und Eis ist das Räumen der Gehwege vor dem Haus Pflicht.Generell ist man als Grundstückseigentümer und Vermieter in der Pflicht. Vertraglich kann diese Pflicht aber auch auf den Mieter übergehen.Streuen ist eine Sofortmaßnahme gegen Glätte, das reicht aber nicht, denn früher oder später muss auch der Schnee beseitigt werden.Dies gilt für alle Wege, wie z.B. dem Gehweg vor dem Haus und auch dem Weg zur Mülltonne.Schneit es über einen längeren Zeitraum, muss auch mehrfach am Tag geräumt werden. Örtliche Satzungen der Städte regeln die Zeiten für das Räumen. Normalerweise beginnt die Räum- und Streupflicht gegen 7:00 Uhr morgens und endet gegen 20:00 Uhr abends.Am Wochenende beginnt die Räum- und Streupflicht erst gegen 9:00 Uhr morgens. Damit Sie nicht ins Schleudern kommen....übernehmen wir, mit der notwendigen Ausrüstung, Ihre Verpflichtung des Räumens.
Unser Leistungsspektrum:
Schnee- und Eisbeseitigungen
Streudienste
Räumung von Wegen und Verkehrsflächen
Räumung von Grundstücksflächen
Hinweis für Privathaushalte:Auch bei dieser angebotenen Dienstleistung, handelt es sich um eine absetzbare Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35 a Einkommenssteuergesetz (EStG). SteuertippsDie Bereitstellung der Daten erfolgt durch die juris GmbH